Ladungssicherung auf dem Lkw: Ratgeber für Versender

RNJ Transport, eine Spedition in Klaipėda, erklärt Versendern die Ladungssicherung. Nach der EU-Richtlinie 2014/47/EU muss die Sicherung 0,8 des Ladungsgewichts nach vorn halten und je 0,5 zur Seite und nach hinten. Versender, Verlader, Frachtführer und Fahrer teilen sich die Arbeit. Nach der CMR haftet der Frachtführer in der Regel nicht für Schäden durch mangelhafte Verpackung oder durch das Verladen durch den Absender.

  • Nach Anhang III der Richtlinie 2014/47/EU muss die Ladungssicherung 0,8 des Ladungsgewichts nach vorn halten und je 0,5 zur Seite und nach hinten.
  • Die EU-Leitlinien zur Ladungssicherung von 2014 geben Packern, Verladern, Frachtführern und Fahrern je eine Aufgabe und raten, die Aufgaben im Vertrag festzulegen.
  • Nach Artikel 17 Absatz 4 Buchstabe b und c CMR haftet der Frachtführer in der Regel nicht für Schäden durch mangelhafte Verpackung oder durch das Verladen durch den Absender.
  • Eine Stirnwand nach EN 12642 L (5.000 daN) hält 8,4 Tonnen Kunststoffpaletten auf Sperrholz oder 25,4 Tonnen auf Gummimatten (EU-Leitlinien).

Regeln zur Ladungssicherung in der EU

Die EU regelt die Ladungssicherung auf dem Lkw in Anhang III der Richtlinie 2014/47/EU über technische Unterwegskontrollen. Die Sicherung muss 0,8 des Ladungsgewichts nach vorn halten, 0,5 zur Seite und 0,5 nach hinten. Außerdem muss sie verhindern, dass die Ladung kippt. Die Regeln gelten für Nutzfahrzeuge und Anhänger über 3,5 Tonnen.

Die Leitlinien der Europäischen Kommission zur Ladungssicherung von 2014 rechnen zur Seite mit 0,6 des Ladungsgewichts, wenn die Ladung kippen kann. Die Leitlinien sind Empfehlungen. Die Kontrollbehörden sollen eine Ladung, die nach den Leitlinien gesichert ist, als sicher anerkennen.

Regeln zur Ladungssicherung nach Anhang III der Richtlinie 2014/47/EU
RegelWas verlangt wird
Nach vorn (beim Bremsen)Die Sicherung hält 0,8 des Ladungsgewichts
Zur SeiteDie Sicherung hält 0,5 des Ladungsgewichts
Nach hintenDie Sicherung hält 0,5 des Ladungsgewichts
KippenDie Sicherung verhindert, dass die Ladung sich neigt oder kippt
AchslastenDie höchsten und niedrigsten Achslasten werden eingehalten
FahrzeugteileStirnwand, Seitenwände, Rungen und Zurrpunkte werden nur bis zu ihrer Festigkeit genutzt
NormenEN 12195-1 für die Berechnung, EN 12642 für die Festigkeit des Aufbaus, EN 12195-2 für Zurrgurte aus Chemiefasern

Kontrollen der Ladungssicherung auf der Straße

Seit dem 20. Mai 2018 können Kontrolleure in den EU-Ländern bei einer technischen Unterwegskontrolle die Ladungssicherung prüfen. Die Kontrolleure sehen sich die Ladung an, messen die Vorspannkraft der Gurte oder prüfen Zertifikate. Anhang III teilt Mängel in geringe, erhebliche und gefährliche Mängel ein. Bei einem erheblichen oder gefährlichen Mangel kann die Behörde verlangen, dass er behoben wird, bevor der Lkw weiterfährt (Artikel 13 und 14).

Die Tabelle zeigt Punkte aus Anhang III, auf die sich ein Versender vorbereiten kann.

Was Kontrolleure prüfen, nach Anhang III, Tabelle 1
Was der Kontrolleur prüftWas der Versender vorbereiten kann
Verpackung, die eine richtige Ladungssicherung erlaubtPaletten gewickelt oder umreift, sodass man sie blockieren oder verzurren kann
Abstand zur Stirnwand oder Seitenwand, wenn sie zum Blockieren dientLadung dicht an der Stirnwand
Leerräume zwischen den LadeeinheitenLücken mit leeren Paletten oder Holzbohlen gefüllt
Festigkeit der Zurrmittel im Vergleich zur nötigen KraftGewichte rechtzeitig gemeldet, damit der Fahrer die Gurte planen kann
Kantenschutz, Antirutschmatten und andere HilfsmittelKantenschutz und Matten bereit und in gutem Zustand

Verantwortung für die Ladungssicherung

Mehrere Beteiligte sind für die Ladungssicherung verantwortlich. Die EU-Leitlinien nennen Packer, Verlader, Transportunternehmen und Fahrer. Die Leitlinien teilen die Arbeit in Planung, Verladen und Fahren. Die endgültige Aufteilung regeln internationale Übereinkommen, nationales Recht und Verträge. Die Leitlinien raten daher, die Aufgaben im Vertrag festzulegen.

Wer macht was

Ladungssicherung ist eine gemeinsame Aufgabe

Allgemeine Regel nach der CMR und den EU-Leitlinien. Ihr Vertrag und nationale Regeln können die Aufgaben anders verteilen.

Versender und Verlader

  • Nennen Gewicht, Maße und Stapelgrenzen
  • Verpacken die Paletten fest für die Fahrt
  • Verladen, füllen Lücken, legen Matten
  • Halten Achslasten und Nutzlast ein

Frachtführer und Fahrer

  • Stellen einen intakten, passenden Lkw
  • Prüfen Packstücke und ihren Zustand
  • Tragen Vorbehalte in den CMR-Frachtbrief ein
  • Kontrollieren die Ladung während der Fahrt

Nach deutschem Recht (§ 412 HGB) verlädt und sichert der Absender das Gut, wenn sich aus den Umständen oder der Verkehrssitte nichts anderes ergibt. Der Frachtführer sorgt für die betriebssichere Verladung.

CMR-Übereinkommen, Artikel 8 und 17; Europäische Kommission, Leitlinien zur Ladungssicherung (2014); § 412 HGB. Geprüft am 19. Oktober 2026.

Für die Planung verlangen die Leitlinien für jede Ladeeinheit Gewicht, Maße, Schwerpunkt und Stapelgrenzen. Jede Einheit muss so verpackt sein, dass sie einen normalen Transport aushält. Der CTU-Code sagt, dass der Versender eine sichere und transportfähige Ladung übergeben muss.

Wer verlädt, stellt die Ladung, füllt Lücken, legt Matten und Gurte und hält Achslasten und Nutzlast ein. Nach der CMR ist der Frachtführer in der Regel von der Haftung befreit, wenn der Schaden durch mangelhafte Verpackung entsteht oder durch Verladen und Verstauen durch den Absender oder Empfänger (Artikel 17 Absatz 4 Buchstabe b und c).

Der Frachtführer stellt einen Lkw, der zur Ladung passt. Für Mängel des Fahrzeugs haftet er selbst (Artikel 17 Absatz 3). Der Fahrer prüft die Anzahl der Packstücke und ihren äußeren Zustand und trägt Vorbehalte in den CMR-Frachtbrief ein (Artikel 8). Die Leitlinien sehen zusätzlich Kontrollen der Ladung während der Fahrt vor.

Gilt für den Vertrag deutsches Recht, schreibt § 412 HGB vor, dass der Absender das Gut verlädt, staut und befestigt, wenn sich aus den Umständen oder der Verkehrssitte nichts anderes ergibt. Der Frachtführer sorgt für die betriebssichere Verladung. Prüfen Sie Ihren Vertrag und die nationalen Regeln für Ihre Route.

Stabile Paletten: Folie, Umreifung und Kantenschutz

Eine stabile Palette behält ihre Form, wenn der Lkw bremst oder abbiegt. Nach den EU-Leitlinien soll eine beladene Palette eine Neigung zur Seite von mindestens 26,6 Grad ohne deutliche Verformung aushalten. Dieser Winkel entspricht der Kraft von 0,5 des Ladungsgewichts zur Seite. Die Verpackung hält die Ware auf der Palette. Blockieren und Verzurren halten die Palette im Auflieger.

Die EU-Leitlinien geben fünf Hinweise zur Verpackung auf der Palette.

  • Wickeln Sie maschinell. Von Hand gewickelte Folie übt fast keine Kraft auf die Ladung aus und hält rutschende Lagen nicht fest.
  • Spannen Sie Umreifungsbänder gut, damit Teile der Ladung nicht kippen. Kunststoffbänder (PP, PET, PE) verlieren mit der Zeit Spannung.
  • Legen Sie Kantenschutz unter die Bänder. Sonst können die Bänder die Ware beschädigen.
  • Vermeiden Sie eine Ladung, die viel kleiner ist als ihre Palette. Bei geringer Reibung hält die Folie sie kaum vom Rutschen ab.
  • Legen Sie rutschhemmende Zwischenlagen zwischen die Lagen. Einfache Wellpappe erhöht die Gefahr, dass die Ladung rutscht.

Beladen des Aufliegers: Lücken, Reibung und Achslasten

Eine gut verladene Ladung hat keinen Platz, sich zu bewegen. Stellen Sie die Paletten dicht an die Stirnwand und dicht aneinander. Wenn die Ladung nur durch Blockieren gesichert ist, erlauben die EU-Leitlinien Leerräume von insgesamt 15 cm in jede horizontale Richtung. Füllen Sie größere Lücken, zum Beispiel mit hochkant gestellten leeren Paletten oder Holzbohlen.

Antirutschmatten erhöhen die Reibung. Nach EN 12195-1 hat eine saubere Gummimatte einen Reibbeiwert von 0,6, Schnittholz auf einem Sperrholzboden 0,45 und eine Kunststoffpalette auf Sperrholz 0,2. Ist der Boden nicht besenrein oder liegen Reif, Eis oder Schnee darauf, rechnen Sie mit höchstens 0,2.

Schwere Ladung verändert die Achslasten. Nach den EU-Leitlinien lässt sich die volle Nutzlast nur nutzen, wenn der Schwerpunkt der Ladung nahe der Bodenmitte liegt. Im grenzüberschreitenden Verkehr müssen mindestens 25 % des Gesamtgewichts auf der Antriebsachse liegen (Richtlinie 96/53/EG).

Reibung allein sichert keine Ladung, denn Fahrbahnschwingungen können sie trotzdem bewegen (CTU-Code). Von der Reibung hängt aber ab, wie viel Ladung eine Standard-Stirnwand halten kann. Eine Stirnwand nach EN 12642 L an einem Auflieger mit mehr als 12,5 Tonnen Nutzlast ist für 5.000 daN ausgelegt. Ist die Ladung schwerer als in der Tabelle, verzurren Sie zusätzlich.

Wie viel Ladung eine Stirnwand nach EN 12642 L (5.000 daN) nach vorn hält, je nach Reibung am Boden
KontaktflächeReibbeiwertLadung an der Stirnwand
Kunststoffpalette auf Sperrholz0,28,4 t
Boden nicht besenrein, mit Reif, Eis oder SchneeHöchstens 0,2Höchstens 8,4 t
Gehobeltes Holz auf Sperrholz0,310,1 t
Schnittholz auf Sperrholz0,4514,5 t
Antirutschmatte aus Gummi0,625,4 t

Planenauflieger und die Kontrolle beim Beladen

Wie fest die Seiten eines Planenaufliegers sind, hängt von seinem Code nach EN 12642 ab. Die EU-Leitlinien sehen die Seitenplanen eines Aufbaus mit Code L nur als Wetterschutz. Seitenwände mit Code XL sind darauf geprüft, 40 % der Nutzlast zu halten. Bevor Sie sich in Ihrem Ladeplan auf die Seitenwände verlassen, verlangen Sie das Zertifikat. Nutzen Sie die Einsteckbretter, die darin genannt sind.

RNJ Transport hat 2 eigene Lkw vom Typ MAN TGX mit Planenaufliegern. Diese Lkw fahren meist Komplettladungen zwischen Litauen und Schweden. Auf anderen Routen buchen wir geprüfte Partner-Frachtführer. Nennen Sie uns bei der Buchung die Zahl der Paletten, die Gewichte und die Verpackung. Dann wählen wir einen Lkw, der zu Ihrer Ladung passt.

Wenn der Lkw ankommt, gehen Sie in drei Schritten vor.

  1. Auflieger vor dem Beladen prüfen

    Der Boden muss sauber und die Plane intakt sein. Genug Zurrgurte in gutem Zustand müssen an Bord sein.

  2. Festlegen, wer die Ladung sichert

    Legen Sie fest, wer Gurte und Matten anbringt. Sie können das im CMR-Frachtbrief eintragen (Artikel 6 Absatz 3).

  3. Vorbehalte des Fahrers lesen

    Ein Vorbehalt zur Verpackung bindet Sie nur, wenn Sie ihm im Frachtbrief ausdrücklich zustimmen (Artikel 8 Absatz 2).

Checkliste für Versender vor dem Beladen

Gehen Sie diese Liste durch, bevor ein Lkw bei Ihnen ankommt. Senden Sie uns die erste Zeile mit der Buchung.

Checkliste für Versender vor dem Beladen
Was Sie prüfenWarum
Gewicht, Maße, Stapelgrenzen und Schwerpunkt jeder Palette notiertDavon hängen der Lkw, der Ladeplan und die Achslasten ab
Paletten maschinell gewickelt oder umreiftVon Hand gewickelte Folie hält rutschende Lagen nicht fest
Kantenschutz dort, wo Gurte über Kanten laufenKontrolleure prüfen ihn, und er schützt die Ware vor den Gurten
Antirutschmatten für den Boden bereitGummimatte: Reibbeiwert 0,6. Kunststoffpalette auf Sperrholz: 0,2
Ladung dicht an der Stirnwand, Lücken gefülltBeim reinen Blockieren dürfen die Leerräume zusammen höchstens 15 cm betragen
Boden des Aufliegers besenrein, ohne Reif, Eis und SchneeAuf schmutzigem oder vereistem Boden gilt ein Reibbeiwert von höchstens 0,2
Verpackungsart und Verlader im CMR-Frachtbrief eingetragenArtikel 6 CMR verlangt die Angabe der Verpackung. Artikel 17 Absatz 4 Buchstabe c hängt davon ab, wer verladen hat.

Häufige Fragen

  1. Wer ist für die Ladungssicherung verantwortlich, der Versender oder der Fahrer?

    Beide, für verschiedene Teile. Die EU-Leitlinien geben Packern, Verladern, Frachtführern und Fahrern je eine Aufgabe. Nach der CMR haftet der Frachtführer in der Regel nicht für Schäden durch mangelhafte Verpackung oder durch das Verladen durch den Absender. Prüfen Sie Ihren Vertrag und die nationalen Regeln. Legen Sie fest, wer verlädt und wer sichert, bevor der Lkw ankommt.

  2. Reicht Stretchfolie, um Paletten auf dem Lkw zu sichern?

    Nein. Die Folie hält die Ware auf der Palette. Blockieren oder Verzurren hält die Palette im Auflieger. Von Hand gewickelte Folie übt fast keine Kraft auf die Ladung aus und hält rutschende Lagen nicht fest. Nach den EU-Leitlinien soll eine beladene Palette eine Neigung von 26,6 Grad zur Seite aushalten. Wickeln Sie maschinell oder nutzen Sie Umreifungsbänder.

  3. Sind Antirutschmatten im Lkw Pflicht?

    Nicht für jede Ladung. Eine saubere Gummimatte hat einen Reibbeiwert von 0,6. Davon hängt ab, wie viel Ladung die Stirnwand hält. Mit Gummimatten hält eine Stirnwand nach EN 12642 L 25,4 Tonnen nach vorn. Bei Kunststoffpaletten auf Sperrholz ohne Matten liegt die Grenze bei 8,4 Tonnen.

  4. Was passiert bei einer Kontrolle der Ladungssicherung auf der Straße?

    Meist sieht sich der Kontrolleur die Ladung und ihre Sicherung an. Er kann die Vorspannkraft der Gurte messen oder Zertifikate verlangen. Gefundene Mängel gelten als gering, erheblich oder gefährlich. Bei einem erheblichen oder gefährlichen Mangel kann die Behörde verlangen, dass er behoben wird, bevor der Lkw weiterfährt. Der Kontrolleur beurteilt jeden Fall einzeln.

  5. Kann die Plane eines Planenaufliegers die Ladung halten?

    Nur wenn der Aufbau nach Code XL zertifiziert ist. Die EU-Leitlinien sehen die Seitenplanen eines Aufbaus mit Code L nach EN 12642 nur als Wetterschutz. Die Seitenwände eines Aufbaus mit Code XL sind darauf geprüft, 40 % der Nutzlast zu halten. Verlangen Sie das XL-Zertifikat und nutzen Sie Einsteckbretter in der Art und Anzahl, die es nennt.

  6. Braucht eine Ladung auf der Fähre eine zusätzliche Sicherung?

    Manchmal. Der CTU-Code legt für die See Werte nach Seegebieten fest. Auf der Ostsee rechnet er zur Seite mit 0,5 des Ladungsgewichts, wie auf der Straße. Auf der Nordsee und im Skagerrak liegt der Wert zur Seite bei 0,7. Fragen Sie den Frachtführer vor dem Beladen, welche Fähre der Lkw nimmt. Sichern Sie die Ladung dann für diesen Wert.

Quellen (6)

  1. Richtlinie 2014/47/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 3. April 2014 über die technische Unterwegskontrolle der Verkehrs- und Betriebssicherheit von in der Union am Verkehr teilnehmenden Nutzfahrzeugen
  2. Europäische Kommission, Generaldirektion Mobilität und Verkehr: Ladungssicherung im Straßenverkehr. Europäische Leitlinien für bewährte Verfahren (2014)
  3. Convention on the Contract for the International Carriage of Goods by Road (CMR), Geneva, 19 May 1956. United Nations Treaty Series, vol. 399
  4. IMO/ILO/UNECE Code of Practice for Packing of Cargo Transport Units (CTU Code), MSC.1/Circ.1497, 16 December 2014
  5. Richtlinie 96/53/EG des Rates vom 25. Juli 1996, konsolidierte Fassung vom 14. August 2019
  6. Handelsgesetzbuch (HGB), § 412 Verladen und Entladen. Verordnungsermächtigung

Wir haben diese Quellen am 19. Oktober 2026 geprüft.

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